Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Stand: 10/2009
Unseren sämtlichen Lieferungen und Leistungen liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Anders lautende Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch ohne unseren ausdrücklichen Widerspruch, selbst im Falle einer Lieferung, nicht Vertragsbestandteil.
Allgemeine Bestimmungen, Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung  des Auftrags zustande. bweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
Die Preise verstehen sich ab Mühlacker, ausschließlich Porto, Verpackung, Versicherung, Mautgebühr, Zoll- und sonstigen Frachtkosten. Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Die Produkte und Dienstleistungen von Jonit werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen der gelieferten Produkte/ Dienstleistungen gegenüber der bestellten Produkte/ Dienstleistungen, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. die Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
Den in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und im Schriftwechsel genannten Preisen ist stets die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
Lieferung
Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich.
Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn eine Restlieferung noch erfolgt oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollte Jonit EDV in Lieferverzug geraten, muß der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann.
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung. Bei fehlender oder nicht ausreichender Bonitätsinformation liefern wir in Sonderfällen per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme. Dem Kunden übermittelte Lieferdaten gelten als Richtwerte. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, Diese sind vom Kunden anzunehmen.
Im Falle des Lieferverzuges hat der Käufer, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, sind in jedem Falle ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche jeglicher Art, also einschließlich mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen.
Kann die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht erfolgen, so gilt die Lieferfrist bei schriftlicher Versandbereitschaftsmeldung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist als eingehalten.
Krieg. Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand - auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen - sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist, oder unser Lager verlassen hat.
Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar dem
Transportunternehmen innerhalb der vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Der Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen.
Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen berechnet. Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Preise allgemein erhöhen, so sind wir berechtigt, den am Liefertag gültigen Preis anzuwenden. Falls sich der Preis erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. Alle Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug in bar oder durch Überweisung zahlbar. Bei Nichteinhaltung der festgesetzten Zahlungstermine kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Weiterhin werden bei Zahlungsverzug unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Kunden.
Die Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückhaltungsrechten gegen Kaufpreisforderungen bedürfen unserer Zustimmung. Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen mit dem Käufer zustehen. Der Käufer tritt uns für den Fall der im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zulässigen Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen, die ihm aus dem Weiterverkauf oder der Vermietung entstehenden künftigen Forderungen gegen seinen Kunden sicherheitshalber ab, ohne dass es später Erklärungen bedarf. Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerbe Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung unserer Ware mit einer Sache des Käufers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnungswert oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Hat der Käufer auf von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden Datenträgem Daten aufgenommen, so bleibt unser Eigentum davon unberührt. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers, die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware zu verlangen. Bei Überschuldung, Zahlungseinstellungen oder -Verzug oder wenn ein Vergleichs- oder Konkursantrag gestellt ist, sind wir berechtigt, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sofort an uns zu nehmen. Auf unser Verlangen hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren, über den Standort der vermieteten Waren und der gemäß dem Absatz dieses Abschnittes an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seinen Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
Abtretung von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.
Gewährleistung
Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen.
Die Beanstandungen wegen verborgener Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich bekannt zu geben.
Im Falle von Mängelrügen ist auf unseren Wunsch die beanstandete Ware in Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung und ggf. des benutzten Gerätetyps unverzüglich an uns einzusenden. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Sonderbestellungen, Individualkonfigurationen, geöffnete Software, Projektionsgeräte, bereits geöffnete Tintenpatronen, Tonerkartuschen, Farbbänder und sonstiges Verbrauchsmaterial. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern und nach unserer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen.
Inhaltlich entsprechen unsere Gewährleistungspflichten denjenigen Gewährleistungszusagen, die der Hersteller für die Anlage bzw. Software abgibt.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind.
Die Gewährleistung betrifft neue und gebrauchte Anlagen und Maschinen und richtet sich nach den Gewährleitungsvorschriften der Hersteller. Sie beträgt aber mindestens den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Gewährleistungszeitraum - ab dem Tag der Auslieferung. Die Gewährleistung tritt nur bei solchen Mängeln ein, die nachweisbar auf vor dem Beginn der Gewährleistungspflicht liegenden Umständen beruhen und die Brauchbarkeit der Leistung nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Für normale Abnutzung, insbesondere an Verschleißteilen besteht keine Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden, oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind.
Hinsichtlich der Konformität einzelner Komponenten geben wir nur die Hersteller-Garantie weiter. Eine umfassende Zusage für ein Gesamtsystem wird nicht getroffen. In einem Gewährleistungsfall verpflichten wir uns, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachten Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert.
Die Gewährleistung erlischt, wenn für die Nachbesserung nicht angemessene Zeit und Gelegenheit gegeben wird. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Auftraggeber alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung ist auf die Nachbesserung beschränkt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Für gebraucht gelieferte Maschinen und Anlagen wird keine Gewährleistung übernommen.

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten folgende Sonderbestimmungen:
Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, werden wir uns innerhalb der Gewährleistungspflicht um Fehlerbeseitigung bemühen.
Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus falscher oder unvollständiger Programmierung entstandenen Schadens.
Die Verpflichtung für uns aus Gewährleistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Bei Standardsoftware stimmen die Vertragsparteien überein, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Wir halten für jede von uns angebotene Standardsoftware eine auf dem jeweils neuesten Stand gehaltene Leistungsbeschreibung verfügbar, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die Einsatzbedingungen des Programms angibt. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt, oder sie unsachgemäß behandelt.
Haftung
Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen. 
Für Schäden irgendwelcher Art, die im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen entstehen, sind wir ausschließlich haftbar für von uns zu vertretende direkte Schäden an dem bearbeiteten Gerät. Die Haftung für indirekte und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Jonit EDV haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von Jonit EDV nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haftet Jonit EDV nicht.
Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung von Jonit EDV nach dem Produkthaftungsgesetz.
Urheberverletzungen
Die Firma Jonit EDV macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberverletzungen haften, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen. Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass eine Vervielfältigung oder Verbreitung der Software oder einer bearbeiteten oder umgestalteten Fassung mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist.
Der Auftraggeber erwirbt an der für ihn entwickelten Software das ausschließliche, nicht übertragbare, jedoch zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht, nur für den eigenen Betrieb. Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte, ist ausgeschlossen. Alle gegenwärtigen und künftigen Urheberrechte an der vom Auftragnehmer vertriebenen Software und allen daraus abgeleiteten Programmen sowie der erstellten Unterlagen bleiben beim Auftragnehmer. An geeigneten Stellen auf der Benutzeroberfläche der Software werden Hinweise auf die Urheberschaft des Auftragnehmers aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.

Alle vom Auftragnehmer versandten Daten, E-Mails und CDs werden mit einem aktuellen Virenprogramm geprüft. Für Schäden, die durch Viren/Trojaner oder anderen Schädlingen am Rechner und den Daten des Auftraggeber entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Der Auftraggeber hat vor der Übermittlung von Daten auf elektronischem Wege dafür Sorge zu tragen, dass diese frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt Jonit EDV eine infizierte Datei, wird diese unverzüglich gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen kann. Soweit Daten an Jonit EDV gleich in welcher Form- übermittelt werden, hat der Auftraggeber Sicherheitskopien herzustellen.

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird für diese dem Käufer ein einfaches unbefristetes Nutzungsrecht eingeräumt.
Die Programme dürfen weder kopiert noch Dritten zur Nutzung überlassen werden. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen dieses Nutzungsrecht haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.
Die Anlieferung und Aufstellung der Geräte durch uns sowie die Anleitung von Bedienungspersonal erfolgt zu Lasten des Bestellers. Die Berechnung der Aufstellungskosten erfolgt gemäß unserer jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste.
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen, aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
An auf Bestellerwünsche ausgerichteten individuellen Zeichnungen, Plänen, Entwürfen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für schriftliche Unterlagen, die als "vertraulich" gekennzeichnet sind.
Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich. Technische und optische Änderungen auch seitens der Hersteller, behalten wir uns ausdrücklich vor.
Allgemeine Dienstleistungsbedingungen
Unsere sämtlichen Dienstleistungen (z.B. Aufstellung von Geräten, Fehlerbehebung, Umrüstung etc.) erfolgen ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftrag oder Abnahme vom Besteller anerkannt werden.
Der Umfang unserer Leistungspflicht bestimmt sich nach dem von uns bestätigten Auftrag und unserer Dienstleistungsvorschriften.
Der Besteller hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für ungehinderten Beginn und zügige Durchführung unserer Leistungen erforderlich sind.
Die Preise für unsere Dienstleistungen bestimmen sich nach unserer jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste.
Unsere Leistungen gelten als abgenommen, wenn das betreffende Gerät nach Durchführung der Leistung dem Besteller zum Betrieb übergeben wird.
Für Schäden irgendwelcher Art, die im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen entstehen, sind wir ausschließlich haftbar für von uns zu vertretende direkte Schäden an dem bearbeiteten Gerät. Die Haftung für indirekte und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Jede Haftung ist der Höhe nach unbegrenzt auf den Zeitwert des Gerätes. Der Kunde ist eigens und alleinig für seine ordnungsgemäße Datensicherung verantwortlich.

Erfüllungsort ist Wendlingen. Gerichtstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Wendlingen und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess, soweit nicht gesetzlich eine andere Regelung vorgeschrieben ist.